Reisen mit medizinischem Cannabis 2026: Alles, was Patienten wissen müssen
Das Wichtigste auf einen Blick
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1. Rechtliche Grundlagen
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2. Reisen im Schengenraum
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3. Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums (Drittstaaten)
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4. Unterstützung durch Telemediziner
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5. Praktische Hinweise für den Transport
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6. Reisen mit medizinschen Edibles und Extrakten
Reisen mit medizinischem Cannabis 2026
Mit dem Beginn der Hauptreisesaison stehen viele Patientinnen und Patienten vor der Frage, wie sie ihre ärztlich verordnete Therapie auch während eines Auslandsaufenthalts sicher und legal fortsetzen können. Da die internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen komplex sind und sich von Land zu Land stark unterscheiden, ist eine frühzeitige Vorbereitung der Schlüssel zu einem entspannten Urlaub.
1. Die aktuelle Rechtslage nach dem MedCanG
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel (BtM) eingestuft. Diese nationale Erleichterung gilt jedoch ausschließlich innerhalb der deutschen Landesgrenzen.
Wichtig für Ihre Reiseplanung: Im grenzüberschreitenden Verkehr sowie in den meisten Zielländern unterliegt medizinisches Cannabis weiterhin den jeweiligen nationalen Betäubungsmittelgesetzen sowie dem UN-Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe. Das bedeutet, dass Sie für den Grenzübertritt Dokumente benötigen, die den internationalen Standards für kontrollierte Substanzen entsprechen.
2. Reisen innerhalb des Schengen-Raums
Wenn Ihre Reise in ein Land führt, das dem Schengener Abkommen angehört (z. B. Spanien, Italien, Griechenland oder Österreich), ist die Mitnahme von medizinischem Cannabis unter Einhaltung formaler Schritte rechtlich möglich. Grundlage hierfür ist Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.
Was ist das Schengen-Formular?
Das offizielle Dokument für MedCan-Reisen innerhalb Europas heißt Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ). Es bestätigt gegenüber Grenzbehörden, dass Sie Ihre Medikation legal und auf ärztliche Verordnung mitführen.
Der Schengen-Raum umfasst aktuell 29 Länder (Stand Mai 2026) – Aber Achtung! Nicht überall gelten die gleichen Regeln:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Schritt für Schritt zur Bescheinigung
Das BfArM stellt das Formular bereit – beglaubigt wird es aber vom Gesundheitsamt.
- Formular herunterladen – Das offizielle Muster finden Sie auf der Website des BfArM unter Reisen mit medizinischem Cannabis.
- Arzt füllt das Formular aus – Ihr behandelnder Arzt trägt alle Angaben ein und unterschreibt eigenhändig (oder mit qualifizierter elektronischer Signatur) mit Praxisstempel.
- Termin beim Gesundheitsamt buchen – Das Gesundheitsamt Ihres Wohnorts beglaubigt das Dokument auf Grundlage Ihrer Verschreibung. Bringen Sie das Originalrezept mit; bei eRezept genügt eine gestempelte Kopie der Praxis, da eRezepte in Gesundheitsämtern noch nicht ausgelesen werden können.
- Zeitpuffer einplanen – Mindestens 3–4 Wochen vor Abreise, in der Hochsaison (Juni–August) eventuell früher.
Wichtige Details auf einen Blick:
- Die Bescheinigung gilt maximal 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
- Für jedes Präparat (jede Sorte, jede Darreichungsform, jede Stärke) ist eine separate Bescheinigung erforderlich.
- Führen Sie stets das Original mit – Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert.
- Alle Dokumente gehören ins Handgepäck, nicht ins aufgegebene Gepäck.
- Transportieren Sie die Medikation im Originalgebinde der Apotheke mit vollständiger Patientenbeschriftung.
- Die Kosten variieren je nach Gesundheitsamt; rechnen Sie mit ca. 10–30 € für die Beglaubigung.
Schengen-Länder (Auswahl)
| Land | Med. Cannabis legal? | Besonderheiten für Reisende |
|---|---|---|
| Österreich | ✅ Ja | Schengen-Bescheinigung ausreichend; med. Cannabis auf Rezept erlaubt |
| Italien | ✅ Ja (seit 2013) | Schengen-Bescheinigung erforderlich; Eigenbesitz kleiner Mengen teils toleriert |
| Spanien | ✅ Ja | Kein nationales Programm; Schengen-Bescheinigung mitführen; Konsum in privaten Räumen entkriminalisiert |
| Niederlande | ✅ Ja | Medizinisches Cannabis legal und reguliert; Schengen-Bescheinigung empfohlen |
| Frankreich | ⚠️ Eingeschränkt | Med. Cannabis nur mit ärztlicher Bestätigung; Einfuhr streng geregelt; Schengen-Bescheinigung zwingend erforderlich |
| Griechenland | ✅ Ja (seit 2017) | med. Cannabis auf Rezept; Schengen-Bescheinigung erforderlich |
| Portugal | ✅ Ja | Med. Cannabis legal; Schengen-Bescheinigung erforderlich |
| Schweiz | ✅ Ja | Schengen-Mitglied; med. Cannabis auf Rezept; Bescheinigung erforderlich |
| Polen | ✅ Ja (seit 2017) | Med. Cannabis legal; Schengen-Bescheinigung erforderlich |
| Kroatien | ✅ Ja | Seit 1.1.2023 Schengen-Mitglied; Schengen-Bescheinigung erforderlich |
| Bulgarien | ✅ Ja | Seit 1.1.2025 vollständig im Schengen-Raum; Bescheinigung erforderlich |
| Rumänien | ✅ Ja | Seit 1.1.2025 vollständig im Schengen-Raum; Bescheinigung erforderlich |
| Ungarn | ❌ Nein | Freizeitgebrauch und Besitz illegal; med. Cannabis offiziell nicht vorgesehen; nicht empfohlen |
3. Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums (Drittstaaten)
Für Ziele außerhalb des Schengen-Raums (z. B. USA, Türkei, Ägypten oder Thailand) existiert kein einheitliches Verfahren. Hier ist die Eigeninitiative der Patientinnen und Patienten gefragt, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden:
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Botschaft kontaktieren: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der diplomatischen Vertretung Ihres Ziellandes nach den spezifischen Einfuhrbestimmungen für medizinische Cannabisprodukte.
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Internationales Attest: Meist benötigen Sie ein mehrsprachiges ärztliches Attest (in Englisch oder der Landessprache), das Angaben zur Diagnose, zur Dosierung und zur Reisedauer enthält.
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Einfuhrverbote prüfen: In einigen Staaten ist die Einfuhr von Cannabis – ungeachtet des medizinischen Status – strikt untersagt. Prüfen Sie dies vor der Buchung, um schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
4. Unterstützung durch Telemediziner
Die Beantragung der Schengen-Bescheinigung ist für viele Patienten und Patientinnen neu und unübersichtlich. Einige spezialisierte Telemedizinplattformen bieten hier aktive Unterstützung an – von der ärztlichen Ausstellung des Formulars bis zur Koordination mit dem Gesundheitsamt.
Zwei Beispiele:
123Can ist eine spezialisierte Telemedizinplattform mit persönlichen Sprechstunden vor Ort in Berlin und unterstützt Patienten explizit auch beim Schengenformular: Der ärztliche Teil wird in der Videosprechstunde oder per Post erledigt – und 123Can übernimmt auf Wunsch auch die komplette Abwicklung mit dem Gesundheitsamt, sodass Patienten das beglaubigte Dokument per Brief nach Hause erhalten. Die Bearbeitungszeit beträgt laut Anbieter ca. 3–4 Wochen.
Canflows ist ebenfalls eine telemedizinische Praxis mit der Möglichkeit persönliche Termine in München wahr zu nehmen. Canflows ist spezialisiert auf Cannabistherapien. Neben Videosprechstunden, Vor-Ort-Terminen, Rezeptausstellungen und Therapiebegleitung bietet Canflows auch Unterstützung bei Reisedokumenten – etwa bei der ärztlichen Ausstellung des Schengenformulars und der Patientenausweis-Beantragung.
5. Praktische Hinweise für den Transport
Um Unklarheiten bei Sicherheitskontrollen am Flughafen oder beim Zoll vorzubeugen, haben sich folgende Maßnahmen in der Praxis bewährt:
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Transport im Handgepäck: Führen Sie Ihre Medikamente stets im Handgepäck mit. So stellen Sie sicher, dass Ihre Therapie auch bei etwaigem Kofferverlust nicht unterbrochen wird und die Präparate keinen extremen Temperaturschwankungen im Frachtraum ausgesetzt sind.
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Originalverpackung der Apotheke: Belassen Sie die Blüten oder Extrakte unbedingt im Originalgefäß. Das darauf befindliche Apothekenetikett dient als wichtiger Identitätsnachweis und verknüpft das Medikament direkt mit Ihrer Person.
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Proaktive Transparenz: Sollten Sie vom Zoll befragt werden, weisen Sie proaktiv auf Ihre Medikation hin und halten Sie die beglaubigten Dokumente bereit.
6. Reisen mit Edibles und Extrakten
Medizinisches Cannabis gibt es in verschiedenen Darreichungsformen – und für jede gelten beim Reisen dieselben grundsätzlichen Regeln, jedoch mit einigen wichtigen Unterschieden.
Extrakte und Öle (z. B. Dronabinol, THC/CBD-Öle)
Cannabishaltige Extrakte und Öle – darunter Dronabinol, standardisierte Cannabis-Extrakte und Vollspektrum-Öle – fallen ebenfalls unter die Bescheinigungspflicht. Für das Reisen gilt:
- Jedes Ölprodukt oder jeder Extrakt benötigt eine eigene Schengen-Bescheinigung.
- Die Bescheinigung muss den genauen Wirkstoff (z. B. Dronabinol, THC-Gehalt in mg/ml) sowie die verschriebene Menge ausweisen.
- Bei Flugreisen sollten Flüssigkeiten zusätzlich den Flüssigkeitsregeln der Airline entsprechen – klären Sie vorab mit Ihrer Fluggesellschaft, ob und wie Öle im Handgepäck mitgenommen werden dürfen.
- Bewahren Sie Öle temperatur- und lichtgeschützt auf; gerade bei sommerlichen Reisen kann Hitze die Produktqualität beeinträchtigen.
Medizinische Edibles (z. B. THC-Weichgummis)
Medizinische Edibles – etwa THC-haltige Weichgummis oder andere orale Zubereitungen, die ärztlich verschrieben werden – unterliegen denselben Regeln wie andere Cannabispräparate. Einige Besonderheiten sind jedoch zu beachten:
- Führen Sie stets das Original-Gebinde mit, das klar als Arzneimittel gekennzeichnet ist (Apothekenname, Patientenname, Wirkstoffangabe).
- Manche Länder innerhalb des Schengen-Raums haben noch keine eigene Zulassung für Edibles als Arzneimittelform. Das bedeutet nicht automatisch, dass die Mitnahme verboten ist – aber es kann vor Ort zu Unsicherheiten führen. Im Zweifel: Botschaft des Ziellandes vorab befragen.
- Für alle verschriebenen Edibles gilt: Eine eigene Schengen-Bescheinigung pro Präparat.
Praktischer Tipp: Wenn Sie mehrere Darreichungsformen mitführen (z. B. Blüten und Edibles), beantragen Sie alle Bescheinigungen gleichzeitig beim Arzt und beim Gesundheitsamt – das spart Zeit und Gebühren.
Häufige Fragen zum Reisen mit medizinischem Cannabis als Blüten, Extrakte oder Edibles
Muss ich die Bescheinigung auch für einen kurzen Tagesausflug ins benachbarte Ausland mitführen?
Ja. Auch bei kurzen Grenzübertritten in Schengen-Länder ist die beglaubigte Bescheinigung erforderlich.
Was gilt, wenn ich länger als 30 Tage verreise?
Die Bescheinigung ist auf maximal 30 Tage begrenzt. Bei längeren Aufenthalten benötigen Sie eine neue Bescheinigung oder – je nach Zielland – eine spezielle Einfuhrerlaubnis. Klären Sie das vorab mit dem Gesundheitsamt und der Botschaft des Ziellandes.
Darf jemand anderes meine Medikamente für mich mitführen?
Nein. Betäubungsmittel und Cannabisarzneimittel dürfen ausschließlich vom Patienten selbst mitgeführt werden.
Gilt die Bescheinigung auch beim Umsteigen (Transit)?
Ja, auch beim Transit durch Schengen-Länder sollte die Bescheinigung vorliegen. Beim Transit durch Nicht-Schengen-Länder gelten die jeweiligen nationalen Regeln – bitte vorab klären.
Was passiert bei einer Kontrolle?
Bleiben Sie ruhig und legen Sie alle Dokumente vollständig vor: Bescheinigung, Rezept, Beipackzettel, Ausweis. Erklären Sie, dass es sich um ein ärztlich verordnetes Medikament handelt.
Benötige ich für medizinische Edibles eine eigene Bescheinigung?
Ja. Jedes einzelne Präparat – also auch jede Edible-Sorte oder jede Ölformulierung – benötigt eine eigene, separat beglaubigte (Schengen-)Bescheinigung.
Kann ich mein Cannabis im Urlaubsland nachbestellen oder kaufen?
Nicht ohne Weiteres. Medizinisches Cannabis kann in Deutschland nur über zugelassene Apotheken auf Rezept bezogen werden. In anderen Ländern gelten andere Systeme; ein legaler Bezug vor Ort ist oft nicht möglich. Bringen Sie ausreichend Vorrat für die gesamte Reisedauer mit.
Unser jiroo-Fazit
Medizinisches Cannabis und Urlaub sind kein Widerspruch, sofern die rechtlichen Leitplanken beachtet werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Therapie auch in der schönsten Zeit des Jahres sicher fortzuführen.
Reisen mit medizinischem Cannabis ist 2026 grundsätzlich gut möglich – mit der richtigen Vorbereitung. Das Wichtigste: Die Schengen-Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt beglaubigt sein (nicht vom BfArM), für jedes Präparat einzeln, und der Antrag braucht ausreichend Vorlaufzeit.
Wer Blüten, Extrakte und Edibles gemeinsam mitnimmt, sollte alle Bescheinigungen gleichzeitig beantragen und besonders darauf achten, dass jede Darreichungsform klar als Arzneimittel erkennbar verpackt ist. Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums gilt: frühzeitig die Botschaft des Ziellandes kontaktieren – manche Länder sind trotz Rezept keine Option.
Quellen
Quellen
- BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Reisen mit medizinischem Cannabis https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html
- Landesärztekammer Baden-Württemberg: Reisen mit BTM / medizinischem Cannabis (April 2025) https://www.aerztekammer-bw.de/reisen-mit-btm-medizinischem-cannabis-e1898c038cb1e6c4
- Deutscher Hanfverband (DHV): Cannabispatienten und Auslandsreisen (Januar 2026) https://hanfverband.de/faq/ich-bin-cannabispatient-und-will-ins-ausland-verreisen-was-muss-ich-beachten
- Europäisches Parlament: Schengen-Erweiterung – Kroatien, Bulgarien, Rumänien (aktualisiert Juni 2024) https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20180216STO98008/schengen-erweiterung-des-grenzfreien-raums-in-europa
- Bundeskanzleramt Österreich: Schengen-Vollmitgliedschaft für Bulgarien und Rumänien ab 1.1.2025 https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2025/01/schengen_vollmitgliedschaft_bulgarien_und_rumaenien.html
- 123Can: Schengenformular – Ablauf und Service https://123can.de/schengen-formular/
- Canflows: Telemedizinische Praxis für Cannabis-Therapie und Reisedokumente https://www.canflows.de
- Hanf Magazin: Reisen mit Medizinalcannabis 2026 (März 2026) https://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-international/reisen-mit-medizinalcannabis-so-kommen-patienten-2026-sicher-ans-ziel/
- Hanf Magazin: Medizinisches Cannabis weltweit – welche Regeln gelten im Ausland? (Dezember 2025) https://www.hanf-magazin.com/recht/rechtslage-international/medizinisches-cannabis-weltweit-welche-regeln-gelten-im-ausland/
- ADAC: Cannabis in der EU – was gilt in welchem Land? (Januar 2026) https://www.adac.de/gesundheit/reiselaender/cannabis-in-der-eu/
- Auswärtiges Amt: Länder- und Reiseinformationen (aktuell prüfen) https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
WICHTIGER HINWEIS: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und Aufklärung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die internationalen Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich vor jeder Reise aktuell beim Auswärtigen Amt oder den zuständigen Konsulaten.