Reisen mit medizinischem Cannabis – Worauf Sie achten sollten
06.06.2025

Inhalt:
Die aktuelle Rechtslage
Reiseziele: Wo ist medizinisches Cannabis erlaubt, wo nicht?
- Schengen-Raum: Innerhalb des Schengen-Raums ist die Reise mit medizinischem Cannabis unter den oben genannten Voraussetzungen (ärztliche Bescheinigung und Schengen-Bescheinigung) grundsätzlich möglich. Prüfen Sie jedoch immer die aktuellen Informationen der jeweiligen Botschaften und Konsulate.
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Länder mit liberalen Gesetzen: Einige Länder wie Kanada, Uruguay, bestimmte US-Bundesstaaten (mit Einschränkungen) oder Malta haben liberalere Gesetze bezüglich Cannabis. Auch hier müssen zwingend die spezifischen Einreisebestimmungen für medizinisches Cannabis beachtet werden.
- Länder mit strengen Gesetzen: In vielen asiatischen, afrikanischen und auch einigen europäischen Ländern gibt es sehr strenge Gesetze bezüglich jeglicher Art von Cannabis. Selbst der Besitz kleinster Mengen kann zu drastischen Strafen führen. Hier ist von einer Reise mit medizinischem Cannabis dringend abzuraten.
Checkliste: Wichtige Dokumente für Ihre Reise
- Ärztliche Bescheinigung/Attest: Dieses Dokument muss von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt sein und den Grund Ihrer Medikation, die Dosis und die Dauer der Behandlung klar darlegen. Es sollte sowohl in Deutsch als auch in Englisch (oder der Landessprache des Ziellandes) verfasst sein. Achten Sie darauf, dass es nicht älter als 30 Tage ist.
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Schengen-Bescheinigung (falls zutreffend): Wenn Sie in ein Land reisen, das das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, benötigen Sie eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. In Deutschland ist das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Beachten Sie, dass diese Bescheinigung maximal 30 Tage gültig ist.
- Rezept: Führen Sie immer das Originalrezept mit sich.
- Medikamentenpass: Ein internationaler Medikamentenpass kann hilfreich sein, um den Überblick über all Ihre Medikamente zu behalten.
- Kopie der offiziellen Einfuhrbestimmungen des Ziellandes: Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Einfuhrbestimmungen des Ziellandes zu informieren und eine Kopie davon mitzuführen. Dies kann bei Kontrollen hilfreich sein.
Praktische Tipps für Ihre Reise
- Informieren Sie Ihre Fluggesellschaft: Klären Sie vorab mit Ihrer Fluggesellschaft, ob es spezielle Vorschriften für den Transport von medizinischem Cannabis gibt.
- Handgepäck vs. Aufgabegepäck: Führen Sie Ihr medizinisches Cannabis immer im Handgepäck mit sich. So haben Sie es stets griffbereit und es geht nicht verloren.
- Originalverpackung: Lassen Sie das Cannabis in der Originalverpackung mit dem Etikett der Apotheke, um die Identifizierung zu erleichtern.
- Diskreter Transport: Bewahren Sie Ihr medizinisches Cannabis diskret auf.
- Ausreichende Menge: Nehmen Sie nur die Menge mit, die Sie für die Dauer Ihrer Reise benötigen. Eine zu große Menge kann Verdacht erregen.
- Notfallplan: Überlegen Sie sich, was Sie tun, wenn Ihr medizinisches Cannabis verloren geht oder Sie es aus irgendeinem Grund nicht einführen dürfen.
Anlaufstellen für aktuelle Informationen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Die offizielle Anlaufstelle für die Ausstellung von Schengen-Bescheinigungen und Informationen zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
- Auswärtiges Amt: Hier finden Sie Reise- und Sicherheitshinweise für jedes Land, die auch Informationen zu Betäubungsmittelgesetzen enthalten können.
- Botschaften und Konsulate der Zielländer: Die wichtigste Quelle für länderspezifische Einreisebestimmungen für medizinisches Cannabis.
Länderübersicht (Auswahl, Stand 2025)
Land | Regelung zur Mitnahme |
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Österreich | Mit Schengen-Formular erlaubt |
Italien | Mit Formular erlaubt, teils eingeschränkt |
Frankreich | Streng reguliert, vorherige Prüfung notwendig ((ARS Bestätigung) |
Spanien | Nur mit Formular und Genehmigung erlaubt |
Dänemark | Erlaubt mit Formular |
Norwegen | Eingeschränkt (Pilotprogramm für Medizinalcannabis) |
Schweiz | Nur mit Sondergenehmigung |
USA | Nicht erlaubt |
Kanada | Nicht erlaubt |
Australien | Antrag vor Einreise nötig |
Hinweis: Die Gesetzeslage kann sich kurzfristig ändern. jiroo übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Aktuelle Informationen erhalten Sie über die jeweilige Botschaft.
Rückreise nach Deutschland: Was bei der Wiedereinfuhr zu beachten ist
Auch wenn medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr ist, gelten bei der Rückreise einige wichtige Regeln:
- Die Mitnahme nach Deutschland ist nur für den Eigenbedarf und bei Vorliegen eines gültigen Rezepts zulässig.
- Die mitgeführten Mengen sollten in einem realistischen Verhältnis zur Reisedauer stehen.
- Es wird empfohlen, alle relevanten Unterlagen (Rezept, ärztliche Bescheinigung, Reiseverlauf) mitzuführen, um Nachfragen durch den Zoll nachvollziehbar beantworten zu können.
- Eine Rückreise mit nicht deklarierten oder nicht eindeutig zuordenbaren Cannabisprodukten kann zu Problemen führen – auch wenn die Produkte ursprünglich legal mitgeführt wurden.
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Mitnahme bei der Ausreise, etwa durch einen Nachweis der ursprünglichen Bescheinigung oder Quittungen.
Fazit
Quellen:
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): www.bfarm.de
- Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG): www.bundesgesundheitsministerium.de
- Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de
- Auslandsvertretung des Ziellandes
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieses Blogbeitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Rechtliche Rahmenbedingungen – insbesondere im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und internationalen Reisebestimmungen – können sich kurzfristig ändern. Bitte wenden Sie sich im konkreten Einzelfall an eine qualifizierte Rechtsberatung oder die zuständigen Behörden.