Um Bestellungen aufgeben zu können, registrieren Sie sich bitte als Patient in unserem Portal.

Reisen mit med. Cannabis

Liebe Leser:innen,

das Reisen mit medizinischem Cannabis ist für Patient:innen, die auf diese Form der Behandlung angewiesen sind, von großer Bedeutung. Obwohl jeder Mitgliedsstaat des Schengen-Raums seine eigenen Vorschriften für medizinisches Cannabis hat, ermöglicht die Schengen-Zone eine gewisse Freizügigkeit für Patient:innen, die ihre Medikamente mit sich führen möchten. Es ist jedoch wichtig, die geltenden Gesetze und Vorschriften sorgfältig zu verstehen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Reisen innerhalb des Schengen-Raums mit medizinischem Cannabis

Innerhalb des Schengen-Raums ist es für Bürger:innen von Vertragsstaaten erlaubt, verschriebenes medizinisches Cannabis als Reisebedarf mitzuführen. Dies ist seitens Deutschland gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung möglich, die es Patient:innen erlaubt, ihre verschriebenen Medikamente als Reisebedarf zu tragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nur Patient:innen selbst die Medikamente mitführen dürfen. Es ist nicht möglich, dass eine beauftragte Person sie trägt. Darüber hinaus sollten Patient:innen sicherstellen, dass sie eine angemessene Menge für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen mitnehmen, was per Definition als „angemessen“ in diesem Zusammenhang gilt.

Für die Mitnahme von medizinischem Cannabis ist eine vom verschreibenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengen-Durchführungsabkommens erforderlich (s.u.). Jedes Medikament benötigt ein separates, von der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörde – in Deutschland ist das die Bundesopiumstelle – beglaubigtes Bescheinigungsformular – somit auch jede Sorte von medizinischem Cannabis. Damit wird die legale Mitnahme von medizinischem Cannabis innerhalb der Staaten des Schengener Abkommens ermöglicht.

Es ist empfehlenswert, sich vor der Reise umfassend über die geltenden Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln, darunter auch medizinisches Cannabis, zu informieren, um Komplikationen bei der Einund Ausreise zu vermeiden.

Länder des Schengen-Raums sind: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Reisen außerhalb des Schengener Abkommens mit medizinischem Cannabis

Etwas komplizierter wird das Reisen mit medizinischem Cannabis, wenn das Zielland nicht zu den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gehört. In diesem Fall ist es dringend empfohlen, die spezifischen Vorschriften des Ziellandes hinsichtlich des Transports von Betäubungsmitteln zu prüfen. Einige Länder können Einfuhrgenehmigungen fordern, Mengenbeschränkungen haben oder den Transport von medizinischem Cannabis verbieten. Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) empfiehlt, das Auswärtige Amt im Einzelfall um Aufklärung zu bitten.

Des Weiteren sollten sich Patient:innen an die Richtlinien des internationalen Kontrollrats für Betäubungsmittel (INCB) halten, besonders, wenn das Reiseziel nicht vom Schengener Abkommen abgedeckt ist. Die INCB-Richtlinien (s.u.) schlagen vor, ein mehrsprachiges Zertifikat vom behandelnden Arzt zu bekommen, das Dosierung, Dauer der Reise und Medikamentendetails angibt. Dieses Zertifikat sollte von der nationalen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden.

Beachten Sie, dass jedes verschriebene Betäubungsmittel ein separates beglaubigtes Zertifikat erfordert. Das BfArM stellt dafür ein Musterformular zur Verfügung. Patient:innen sollten ihre Medikamente stets in der Originalverpackung mitnehmen, deutlich gekennzeichnet mit dem Namen und den Informationen über das Medikament. Auch hier ist die Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen als „angemessen“ deklariert.

Gültigkeit und Zertifizierung von Reisedokumenten

Für jede verschriebene Betäubungssubstanz ist eine separate Bescheinigung erforderlich, die eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen hat. Patient:innen sollten die beglaubigten, ggf. mehrsprachigen Bescheinigungen während ihrer Reise  mitführen. Die durch einen Arzt ausgefüllte Bescheinigung muss von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer autorisierten Stelle beglaubigt werden. Dies geschieht auf Grundlage des ärztlichen Rezepts. Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) stellt eine Vorlage für die erforderliche Bescheinigung zur Verfügung.

Darüber hinaus sollten Patient:innen die ärztliche Verschreibung bzw. eine Kopie davon mit sich führen, die die medizinische Notwendigkeit der kontrollierten Substanzen und die Dosierungsanweisungen erklärt. Vor Reiseantritt sind ggf. notwendige Genehmigungen oder Zustimmungen von den zuständigen Aufsichtsbehörden einzuholen.

Alternativen, wenn die Mitnahme von medizinischem Cannabis nicht möglich ist

Es gibt mehrere Optionen, wenn die Mitnahme von medizinischem Cannabis nicht möglich ist. Zunächst sollten Patient:innen, die Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel nehmen, ihren Arzt über ihre Reisepläne informieren, um sicherzustellen, dass sie ausreichend mit Medikamenten versorgt sind. Sie sollten auch über potenzielle Medikamenteninteraktionen oder Nebenwirkungen informiert sein, die während der Reise relevant sein könnten, wie beispielsweise Schläfrigkeit oder eingeschränktes Urteilsvermögen.

Wenn es nicht möglich ist, Medikamente mitzunehmen, könnten Patient:innen die Möglichkeit prüfen, ein Rezept von einem lokalen Arzt am Reiseziel zu erhalten. Sie sollten auch prüfen, ob sie alternativ eine Import-/Export-Genehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragen können, die dann die Mitnahme ermöglichen könnte. Sollte so eine Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung beantragt werden müssen, ist dies ein komplexer Prozess.

Falls ein Ersatz oder andere Behandlungsmöglichkeiten am Reiseziel nicht verfügbar sind, sollten Patient:innen sich Rat über potenzielle alternative Medikamente oder Behandlungsoptionen einholen. Es ist immer ratsam, Kontaktinformationen für Notfallmedizinische Hilfe oder lokale Gesundheitsdienstleister am Reiseziel anzufordern.

Mitführen von Medikamenten bei Flugreisen

Beim Reisen mit Flugzeug und Mitführung von Betäubungsmitteln, einschließlich medizinischem Cannabis, stellen sich besondere Herausforderungen. Handgepäck ist oft der bevorzugte Ort für die Aufbewahrung von Medikamenten, da es leicht zugänglich ist und das Risiko des Verlusts von Medikamenten im aufgegebenen Gepäck vermieden wird.

Es ist wichtig, dass Reisende die Bestimmungen der Fluggesellschaft für die Mitnahme von Betäubungsmitteln einhalten. Fluggesellschaften haben spezifische Vorschriften zur Mitnahme von Betäubungsmitteln, und es ist ratsam, sich im Voraus bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen. Ein Betäubungsmittelrezept oder eine vom Arzt ausgestellte mehrsprachige Bescheinigung kann dabei helfen, mögliche Unklarheiten an der Grenzkontrolle oder beim Sicherheitscheck am Flughafen zu vermeiden. Die Bescheinigungen sowie die Verordnung müssen während der Reise immer zusammen mit dem medizinischen Cannabis mitgeführt werden.

Was ist sonst noch zu beachten beim Reisen mit Cannabis?

Eine weitere Herausforderung besteht in der korrekten Dosierung während der Reise. Da sich die Zeitzonen ändern können, sollte mit dem Arzt besprochen werden, wie die Therapie an die neuen Tageszeiten angepasst werden kann.

Darüber hinaus sollten sich Reisende über die Gesetze und Bestimmungen im Zielland im Bezug auf den Besitz, die Handhabung und die Einfuhr von Betäubungsmitteln informieren. Dies kann helfen, Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. Es wird empfohlen, sich insbesondere über kulturelle oder gesellschaftliche Einstellungen gegenüber Betäubungsmitteln im Zielland zu erkundigen, um mögliche Konflikte zu minimieren. Es ist ratsam, sich zusätzlich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder die Bundesopiumstelle zu wenden, um weitere Informationen und Ratschläge zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen zu erhalten.

Ressourcen und Informationen

  1. Die Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet umfassende Informationen und Ressourcen zum Reisen mit medizinischem Cannabis. Man kann sich direkt an das BfArM wenden, um weitere Auskünfte zu erhalten.
  2. Das BfArM empfiehlt, sich an die Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) zu halten. Diese finden Sie auf der INCB-Webseite oder über einen Link auf der BfArM-Webseite.
  3. Hier finden Sie die Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Abkommens.
  4. Die Auslandsvertretung des Ziellandes oder das Auswärtige Amt können über die spezifischen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit medizinischem Cannabis in dem jeweiligen Land Auskunft geben.
  5. Das Bundesgesundheitsministerium und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilen Informationen über regulatorische Änderungen und Updates. Es ist empfehlenswert, sich regelmäßig über mögliche Änderungen in den Regulierungen zu informieren.
  6. Völkerrechtliche Verträge können Aufschluss über die Rechtslage von medizinischem Cannabis in den verschiedenen Ländern geben. Es wäre hilfreich, wenn Sie diese bei Ihrer Reiseplanung berücksichtigen können.
  7. Schengen-Raum

Denken Sie daran, dass während der Reise möglicherweise unvorhergesehene Situationen auftreten können. Stellen Sie daher sicher, dass Sie ausreichend versorgt sind und die Kontaktdaten Ihres verschreibenden Gesundheitsfachmanns und Ihrer Apotheke zur Hand haben. Wenn Sie noch mehr zu dem Thema lesen möchten, können Sie auch hier vorbeischauen.

Um immer up-to-date zu sein, können Patient:innen sich auf https://jiroo.de/my-account/ registrieren und auf unseren Social-Media-Kanälen vorbeischauen.

Facebook-Logo
Instagram-LogoTikTok-Logo