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CanG: Bundesratsbeschluss am 22.03.24

Liebe Leserinnen und Leser,

Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) beschlossen. Nun wird am 22. März 2024 der Bundesrat dieses Cannabisgesetz beraten. Doch was genau bedeutet das und welche Auswirkungen hat dieser Beschluss auf die Praxis und die rechtliche Situation?

Am 16.10.2023 haben wir zum Thema Cannabisgesetz bereits ein Interview mit der Wirtschafskanzlei Osborne Clarke geführt. Nach rund fünf Monaten hat sich einiges getan und wir schauen uns zusammen mit Osborne Clarke den aktuellen Stand des Cannabisgesetzes, mögliche Hürden sowie den Zeithorizont für das Inkrafttreten des Gesetzes an. Wir beleuchten außerdem, welche Änderungen speziell in Bezug auf medizinisches Cannabis geplant sind und wie relevant diese geplanten Änderungen in der Praxis für Patientinnen und Patienten, Hersteller, Apotheken sowie Ärztinnen und Ärzte sind.

Wer ist Osborne Clarke?

Osborne Clarke ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit über 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 25 Standorten weltweit. Über 200 der Anwältinnen und Anwälte sind in Berlin, Hamburg, Köln und München vertreten. Mit dem Anspruch „Helping you succeed in tomorrow’s world“, ausgeprägter Branchenkenntnis durch Vernetzung und herausragender Kompetenz in Themen der digitalen Transformation von Geschäftsmodellen berät und vertritt Osborne Clarke Unternehmen und Unternehmer in allen praktisch relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts. Auch zum Thema Cannabis verfügen sie über eine umfassende Expertise und beraten zu verschiedenen Rechtsfragen und Belangen rund um Medizinalcannabis, Cannabis zu Genusszwecken und CBD. In folgendem Video können Sie weitere Einblicke in die Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke gewinnen:

 

Was steht dem finalen Gesetz noch im Weg und wie sieht die Timeline dafür aus?

Auch wenn der Deutsche Bundestag den Weg für das Cannabisgesetz am 23. Februar 2024 nach hitziger Debatte frei gemacht hat, ist das Gesetzesvorhaben noch nicht endgültig in trockenen Tüchern. Das Gesetz muss am 22. März 2024 noch formal den Bundesrat passieren, der als Verfassungsorgan mit Vertretern der Bundesländer an der Gesetzgebung mitwirkt.

Bei dem Cannabisgesetz handelt es sich zwar um ein zustimmungsfreies Einspruchsgesetz, allerdings hat der Bundesrat die Möglichkeit den Vermittlungsausschuss anzurufen. Aktuell rechnen einige damit, dass dieser Fall eintreten wird, einzelne Bundesländer haben bereits eine entsprechende Absicht geäußert. Das ursprünglich für den 1. April 2024 geplante Inkrafttreten des Gesetzes könnte in diesem Fall nicht mehr realisiert werden und das Gesetzesvorhaben würde erneut zeitlich ausbremst werden.

Was soll sich rechtlich in Bezug auf medizinisches Cannabis ändern?

Im Cannabisgesetz (CanG), welches ein sog. Mantelgesetz darstellt, ist neben dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) auch ein neues Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG) geplant. Dieses enthält unter anderem Regelungen zur Verschreibung und Abgabe, Erlaubnis und Genehmigung, zur Überwachung, zum Kinder- und Jugendschutz sowie zu Straf- und Bußgeldvorschriften speziell in Bezug auf medizinisches Cannabis.

Daneben ist geplant, diverse bereits bestehende Gesetze abzuändern, die auch den Status von medizinischem Cannabis betreffen. So soll insbesondere im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Betäubungsmittelstatus von Cannabis entfallen. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) werden entsprechend an die Streichung von Cannabis aus der Betäubungsmittelliste angepasst, um sie mit der neuen Rechtslage in Einklang zu bringen.

Was ändert sich praktisch in Bezug auf den Status von medizinischem Cannabis?

Sofern die geplanten rechtlichen Änderungen in Bezug auf Medizinalcannabis unverändert in Kraft treten, wird in Zukunft die Verordnung von Cannabis als Arzneimittel in der Praxis erleichtert. Zwar bleibt die Verschreibungspflicht weiter bestehen, allerdings wäre hierfür kein spezielles Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich, sondern es würde für die Einlösung in der Apotheke künftig ein reguläres Rezept des Arztes ausreichen.

Der Entfall des Betäubungsmittelstatus von Cannabis führt allerdings nicht dazu, dass jedes Unternehmen von nun an medizinisches Cannabis anbauen darf. Möchte ein Unternehmen Medizinalcannabis anbauen, bedarf es einer Erlaubnis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm). Anders als zuvor bedarf es jedoch keines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mehr, wodurch flexiblere Marktbedingungen geschaffen werden.

Insgesamt stellt der Bundesratsbeschluss zum neuen Cannabisgesetz damit auch einen wichtigen Schritt in Richtung einer verbesserten Gesundheitsversorgung mit medizinischem Cannabis für Patientinnen und Patienten dar. Die weiteren Entwicklungen auf der Zielgeraden dieses Gesetzesvorhabens werden daher von Patientinnen und Patienten, Herstellern, Apotheken und Ärzten mit Spannung erwartet.

Danke an die Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke

Wir bedanken uns sehr bei der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke, insbesondere Larissa Mößmer und Mona Sterheltou für ihre Zeit und die ausführliche Beantwortung Ihrer und unserer Fragen. Zur Kontaktaufnahme mit Frau Mößmer und der Kanzlei sehen Sie gerne die unten stehenden Kontaktdaten ein.

Anwältin Larissa Mößmer der Wirttschaftskanzlie Osborne Clarke
Larissa Mößmer                   Rechtsanwältin IP/Life Sciences

▶ ☎:  +49 89 5434 8100

▶ @: larissa.moessmer@osborneclarke.com

▶ 𓍝 Larissa Mößmer

▶ 𓍝 Osborne Clarke bei Linked In

Mona Sterheltou
Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Osborne Clarke

Osborne Clarke

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Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz