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Kostenübernahme von medizinischem Cannabis

Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ oder kurz „Cannabis Gesetz“ am 10.03.2017 ist Cannabis zur medizinischen Anwendung in Deutschland verkehrs- und verordnungsfähig. Informationen zur Kostenübernahme von medizinischem Cannabis erhalten Sie hier.

Was ist eine Kostenübernahme?

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Kosten für medizinisches Cannabis von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist, dass eine Therapie mit anderen zugelassenen Therapien nicht möglich ist oder diese nicht ausreichend wirksam sind.

Der Gesetzgeber definiert dies folgendermaßen (§31 Abs. 6 SGB V):

„Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn:

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischem Standard entsprechende Leistung

a) nicht zur Verfügung steht oder

b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.“

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden.

Von März 2017 bis März 2022 fand eine sogenannte Begleiterhebung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) statt. Ärzt:innen deren Patient:innen einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Therapie mit medizinischen Cannabispräparaten gestellt haben, mussten im Laufe der Therapie mehrmals einen Fragenbogen ausfüllen. Ziel der Erfassung war es, Informationen zu erhalten über Indikationen, Erfolgsraten, Art der verordneten Cannabispräparate und welche Fachgruppen diese Medikamente häufig verordnen.

Die Ergebnisse der Erhebung finden Sie hier: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis-als-Medizin/Begleiterhebung/_node.html

Die häufigsten Indikationen, die mit medizinischem Cannabis behandelt wurden, waren:

  • Schmerzen
  • Tumorerkrankungen
  • Spastiken
  • Anorexie (Magersucht)
  • Multiple Sklerose
  • Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie

Antrag auf Kostenübernahme von medizinischem Cannabis

Um die Kosten für die Therapie mit mediznischem Cannabis nicht selber zu tragen, muss ein Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse gestellt werden.

Der Antrag auf Kostenübernahme besteht aus zwei Teilen:

  1. Schriftlicher formloser Antrag, den die Patient:innen stellen
  2. Fragebogen für den behandelnden Arzt

Bei Fragen rund um den Antrag für Kostenübernahme kontaktieren Sie uns gerne. Unser Team unterstützt Sie umfassend beim Ausfüllen Ihres Antrages!

Die Genehmigungsfrist vor der ersten Verordnung liegt bei 3 Wochen. Wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) involviert ist sogar bei 5 Wochen (§13 Abs. 3a SGB V). Im Falle der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder nach stationärem Aufenthalt liegt die Genehmigungsfrist bei 3 Tagen.

Wurde eine Genehmigung für Kostenübernahme erteilt, ist ab der zweiten Verordnung keine erneute Genehmigung erforderlich.

Lediglich im Falle des Wechsels auf ein anderes Cannabispräparat, also der Darreichungsform (z.B. von Blüten auf Extrakt), ist ein erneuter Antrag erforderlich. Bei Änderung der Dosis oder der Blütensorte ist hingegen kein erneuter Antrag notwendig.

Wie stehen die Erfolgsaussichten?

Jeder Antrag auf Kostenübernahme wird von den Krankenkassen geprüft oder zur eingehenden Prüfung an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen weitergeleitet.

Das Gesetz definiert keine konkreten Indikationen für die Verwendung von medizinischem Cannabis, sodass ein gewisser Auslegungsfreiraum seitens der Krankenkasse in vielen Fällen zu einer Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme führt. Etwa jeder Dritte Antrag auf Kostenübernahme wird abgelehnt. Häufige Gründe für eine Ablehnung der Kostenübernahme sind mangelnde Aussicht auf einen Therapieerfolg oder eine unzureichende Studienlage.

Mein Antrag auf Kostenübernahme wurde abgelehnt.

Wie geht es jetzt weiter?

Falls die Krankenkasse Ihren Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt hat, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. In diesem Widerspruch können Sie darlegen, weshalb entgegen der Einschätzung der Krankenkasse oder des MDK eine Therapie mit Cannabispräparaten erfolgsversprechend und zweckmäßig ist. Die Dauer der Bearbeitung dieses Widerspruches durch die Krankenkasse variiert und ist abhängig von verschiedenen Faktoren.

Im Falle einer erneuten Ablehnung bietet der Rechtsweg die Möglichkeit, über das zuständige Sozialgericht gegen die Ablehnung der Kostenübernahme zu klagen. Auf dieses Gebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien können Ihnen hier weiterhelfen. Der Rechtsweg kann sich allerdings als langwierig und kostenintensiv herausstellen und ein Erfolg der Klage ist nicht garantiert.

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